für die Zukunftspartnerschaft und die Nutzung der Website https://zukunft.biosaat.eu
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vereinbarungen zwischen der BioSaat GmbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Partnerinnen und Partnern (nachfolgend „Partner“ genannt) über die Vereinbarung ein Zukunftspartnerschaft über https://zukunft.biosaat.eu.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Vereinbarungsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vereinbarung ist der Abschluss einer gegenseitig förderlichen Zukunftspartnerschaft mit unbegrenzter Laufzeit.
2.2 Der Anbieter empfängt die Beitragszahlungen des Partners und leitet diese nach Abzug einer Verwaltungsgebühr von 5% an die Ökologischen Züchter „Forschung und Züchtung Dottenfelderhof“, „Cultivari Getreidezüchtungsforschung Darazu gGmbH“ und die Getreidezüchtung Peter Kunz“ weiter.
2.3 Der Partner erwirbt durch Zahlung das Recht auf Zugang zur BioSaat Community, den Anspruch auf Erhalt einer Bescheinigung für die Flächen, auf denen mit Sorten der BioSaat GmbH Nachbau betrieben wurde für die jeweils aktuelle Ernteperiode sowie verschiedene Optionen der Mitgestaltung.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Partnerschaft auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Partner.
3.2 Der Partner gibt durch Absendung seines Antrags auf Mitgliedschaft ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Lizenzen ab.
3.3 Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebots seitens des Anbieters zustande. Der Anbieter bestätigt die Annahme per E-Mail oder durch Rechnungsstellung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Beitragshöhe bemisst sich an der Gesamt-Ackerfläche des Partners und ist auf der Website angegeben. Sie versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
4.2 Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
4.4 Bei erstmaligem Abschluss der Verinbarung erfolgt die Rechnungstellung umgehend. In den Folgeperioden werden die Beitragszahlungen immer zum 30. Juni des laufenden Wirtschaftsjahres (01. Juli bis 30. Juni) erhoben.
5. Nutzungsrechte
5.1 Nach Zahlungseingang erhält der Partner eine Bestätigung über die erworbenen Nutzungsrechte.
5.2 Der Partner erwirbt mit Zahlung des Beitrags Anspruch auf die unter 2.3 aufgeführten Leistungen.
5.3 Für den Fall, dass der Partner eine Bescheinigung wünscht, muss er Angaben zu den Flächen machen, auf denen Sorten der BioSaat nachgebaut werden. Die Bescheinigung gilt ausschließlich für die Sorten der BioSaat.
6. Laufzeit der Veinbarung und Kündigung
6.1 Die Partnerschaft wird ohne Begrenzung der Laufzeit vereinbart. Sie verlängert sich automatisch jährlich zum 31. Mai für ein weiteres Jahr.
6.2 Die Partnerschaft kann durch einseitige Kündigung jederzeit unter Wahrung der Form und Friste beendet werden. Die Kündigung erfolgt formlos und schriftlich und mit einer Frist von 2 Wochen bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
7. Widerrufsrecht
7.1 Partner, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
7.2 Einzelheiten zum Widerrufsrecht sind in der separaten Widerrufsbelehrung geregelt.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
8.2 Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Partner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 01.05.2025